3. Was zahlt die Krankenkasse bei Implantaten?
Angesichts der Gesamtkosten stellt sich für gesetzlich Versicherte eine dringende Frage: Wie viel übernimmt die Krankenkasse? Die kurze Antwort: Die GKV zahlt einen Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert, nicht am Implantat selbst.
Festzuschuss statt Kostenerstattung
Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an Zahnersatz mit einem befundorientierten
Festzuschuss
. Das bedeutet: Für jeden zahnmedizinischen Befund gibt es eine festgelegte Regelversorgung, meist eine Brücke. Die Kasse zahlt einen prozentualen Anteil dieser Regelversorgung. Ob Sie sich stattdessen für ein Implantat entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Der Zuschuss bleibt gleich, die Mehrkosten tragen Sie selbst.
Wie hoch der Festzuschuss ausfällt, hängt von Ihrem Bonusheft ab. Je lückenloser Ihre Vorsorgenachweise, desto mehr zahlt die Kasse.
Der Unterschied zwischen 60 und 75 Prozent beträgt bei einer Einzelzahnlücke rund 138 Euro. Über ein ganzes Gebiss summiert sich das schnell. Deshalb lohnt es sich, das Bonusheft konsequent zu führen und bei jedem Zahnarztbesuch abstempeln zu lassen.
Konkret bedeutet das: Bei einem Implantat für 2.500 Euro und einem Festzuschuss von 645 Euro bleibt ein Eigenanteil von 1.855 Euro. Selbst mit maximalem Bonus von 691 Euro zahlen Sie noch über 1.800 Euro aus eigener Tasche. Für viele Patienten ist das der Punkt, an dem eine Zahnzusatzversicherung ins Spiel kommt.
Härtefallregelung und Ausnahmen
Für Versicherte mit geringem Einkommen gibt es die Härtefallregelung. Wer als Alleinstehender weniger als 1.582 Euro brutto im Monat verdient, erhält den doppelten Festzuschuss. Die Kasse übernimmt damit die kompletten Kosten der Regelversorgung, also der Brücke. Für ein Implantat reicht dieser Zuschuss in der Regel nicht aus, reduziert aber den Eigenanteil deutlich.
In seltenen Fällen übernimmt die GKV die Implantat-Kosten vollständig: nach einer Tumoroperation im Kieferbereich, nach einem schweren Unfall oder bei angeborenen Fehlbildungen. Diese Ausnahmen betreffen nur wenige Patienten.
Bevor die Behandlung beginnt, erstellt Ihr Zahnarzt einen
Heil- und Kostenplan
. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, um den genauen Zuschuss zu erfahren. Einen ausführlichen Überblick über die
GKV-Leistungen bei Zahnimplantaten
finden Sie in unserem Ratgeber.
Quellen:
KZBV