5. Tarife ohne Wartezeit bei fehlenden Zähnen
Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von 6 bis 8 Monaten für Zahnersatz. In dieser Zeit können Sie zwar Beiträge zahlen, erhalten aber noch keine Leistungen. Einige Tarife bieten jedoch Sofortschutz – auch bei fehlenden Zähnen.
Sofortschutz-Tarife
Tarife mit Sofortschutz verzichten auf die Wartezeit. Allerdings gelten auch hier wichtige Einschränkungen: Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bereits angeraten waren, sind nicht versichert. Das bedeutet: Wenn Ihr Zahnarzt bereits einen Kostenvoranschlag für die Versorgung der fehlenden Zähne erstellt hat, wird diese Behandlung nicht übernommen.
Zahnstaffel beachten
Auch bei Tarifen ohne Wartezeit gilt meist eine Zahnstaffel. Diese begrenzt die maximale Erstattung in den ersten Versicherungsjahren. Typische Werte sind 1.000 Euro im ersten Jahr, 2.000 Euro im zweiten Jahr und 3.000 Euro im dritten Jahr. Ab dem vierten Jahr entfällt die Begrenzung in der Regel.
📊
Zahnstaffel: Erstattungslimits in den ersten Jahren
1. Versicherungsjahr
Maximale Erstattung für Zahnersatz im ersten Jahr
2. Versicherungsjahr
Erstattungslimit verdoppelt sich im zweiten Jahr
3. Versicherungsjahr
Im dritten Jahr steigt das Limit weiter
Ab 4. Jahr
Keine Begrenzung mehr, volle Erstattung nach Tarif
Rückwirkende Absicherung
Einige wenige Tarife bieten eine rückwirkende Absicherung von bis zu 6 Monaten. Das bedeutet: Behandlungen, die in diesem Zeitraum vor Vertragsabschluss begonnen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Diese Option ist selten und an strenge Bedingungen geknüpft.
- Voraussetzung: Die Behandlung darf zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht abgeschlossen sein.
- Einschränkung: Die Zahnstaffel und eventuelle Leistungsausschlüsse gelten trotzdem.
- Prüfung: Die Versicherung prüft in der Regel den Behandlungsbeginn anhand der Zahnarztrechnung.